Unsere Leistungen: Umfangreich und doch flexibel
wir haben die perfekten Lösungen, die unseren Kunden die beste Ausgangsbasis bietet.
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Der Leistungsumfang einer Hauswaltung ist vielfältig und beruht auf unterschiedlichen gesetzlichen und Vertraglichen Regelungen.
Folgende Formen der Immobilienverwaltung sind zu unterscheiden.
Unter Miethausverwaltung versteht man die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Hausverwalter ist dabei Vertreter des Eigentümers. Den Umfang der
Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers.
Dies kann die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) ebenso umfassen wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.
Als WEG gilt das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Das Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von
der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.
Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des
Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung durchzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu abzuwickeln
und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.
Sondereigentum ist in § 5 WEG definiert. Der Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert. Zum Umfang des Sondereigentums gehören zum Beispiel die Räume der
Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Tapeten, Einbaumöbel, nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung) sowie ggf. noch weitere Räume außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum und
Dachboden.
Bei einer Sondereigentumsverwaltung ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.
Die Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, kümmert sich um die Buchhaltung und das Mahnwesen, veranlasst die Vermietung und führt Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben
durch.
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.
Die Verwaltung und Vermietung von Garagen und Wohnheimen sowie die Verwaltung von Immobilienfonds werden als „sonstige Verwaltung“ bezeichnet.
Setzen Sie auf einen erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Partner, wenn es um die professionelle und individuelle Verwaltung Ihres Eigentums geht. Vertrauen Sie auf Larsen Hausverwaltung.
Mo. - Do. 08.00-17.00 Uhr
Fr. 08.00-14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Larsen Hausverwaltung
Neupfarrplatz 16
93047 Regensburg
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