Unsere Leistungen: Umfangreich und doch flexibel

 

wir haben die perfekten Lösungen, die unseren Kunden die beste Ausgangsbasis bietet.

Der Leistungsumfang einer Hauswaltung ist vielfältig und beruht auf unterschiedlichen gesetzlichen und Vertraglichen Regelungen.
Folgende Formen der Immobilienverwaltung sind zu unterscheiden.

Mietverwaltung

 

Unter Miethausverwaltung versteht man die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Hausverwalter ist dabei Vertreter des Eigentümers. Den Umfang der Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers.
Dies kann die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) ebenso umfassen wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.

WEG-Verwaltung

 

Als WEG gilt das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Das Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.
Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung durchzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu abzuwickeln und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.

Sondereigentumsverwaltung

 

Sondereigentum ist in § 5 WEG definiert. Der Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert. Zum Umfang des Sondereigentums gehören zum Beispiel die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Tapeten, Einbaumöbel, nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung) sowie ggf. noch weitere Räume außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum und Dachboden.
Bei einer Sondereigentumsverwaltung ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.
Die Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, kümmert sich um die Buchhaltung und das Mahnwesen, veranlasst die Vermietung und führt Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben durch.

Gewerbeverwaltung

 

Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.

Sonstige Verwaltung

 

Die Verwaltung und Vermietung von Garagen und Wohnheimen sowie die Verwaltung von Immobilienfonds werden als „sonstige Verwaltung“ bezeichnet.

Setzen Sie auf einen erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Partner, wenn es um die professionelle und individuelle Verwaltung Ihres Eigentums geht. Vertrauen Sie auf Larsen Hausverwaltung.

Außerdem bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:

 

  • Zwangs-/Notverwaltung
  • Buchhaltungs- und Abrechnungsdienste
  • Technische und kaufmännische Objektanalysen
  • Zustandskontrollen
  • Kaufmännisches Facility Management
  • Technisches Facility Management
  • Heizkostenabrechnung
  • Nebenkostenabrechnung

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